Bewertungsgutachten
Ein Bewertungsgutachten wird in den meisten Fällen
von Versicherungen, Banken, Leasingunternehmen, aber auch von Gerichten oder
Behörden angefordet.
Im Bewertungsgutachten selbst geht es darum den Wert einer Sache zu bestimmen,
ob z.B. Hard- oder Softwarekomponenten oder sogenannte immaterielle Güter
wie beispielsweise ein Domainname.
Innerhalb eines Bewertungsgutachtens werden in der Regel folgende Wertfaktoren berücksichtigt: der Marktwert einer Sache, der Rest- oder Verkehrswert, der Zeitwert oder aber in einigen Fällen auch der Versicherungswert. Dies ist nur ein Auszug aus den möglichen, wertbeeinflussenden Gegebenheiten, die den Wert einer Sache spezifizieren können.
Bewertungsgutachten werden in den häufigsten Fällen
dazu benötigt, wenn es um Fusionen oder Umstrukturierungen eines Unternehmens
geht.
Aber auch Umstände wie Erbschaften, Ankauf oder Veräußerung
eines Teilbereichs oder eines ganzen Unternehmens benötigen die objektive
Wertermittlung einer Sache, gleichermaßen wie in einem Schadenfall.
Bewertungsgutachten werden in den letzten Jahren zudem immer häufiger
innerhalb von Insolvenzverfahren beauftragt, um Gläubigern und Schuldnern
eine bessere Grundlage zur Abwicklung des Verfahrens zu ermöglichen.