Schiedsgutachten
Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines sachverständigen
Dritten, der den streitigen Sachverhalt unabhängig und unparteiisch in
einem Gutachten darlegt.
Um ein Schiedsgutachten zu beauftragen, sollten sich im Vorfeld "beide"
Parteien auf einen Sachverständigen zur Klärung
ihrer Streitigkeiten einigen.
Sollte es nicht zu einer Einigung auf ein Schiedsgutachten kommen, so kann
auch nur eine Partei ein Schiedsgutachten beauftragen und die Gegenseite auf
Zustimmung für ein Schiedsgutachten verklagen.
Im Allgemeinen einigen sich beide Parteien auf einen Schiedsgutachter,
der von einer neutralen und unabhängigen Organisation oder anderer Stelle
zur Klärung des Sachverhaltes benannt werden kann.
Die Beauftragung des Schiedsgutachtens erfolgt dann nach Zustimmung beider
Parteien.
Ein Schiedsgutachten oder eine Schiedsgutachtenabrede kann aber
auch durchaus bereits zu Beginn einer Zusammenarbeit festgeschrieben werden.
Dies kann beispielsweise in den AGBs schon verbindlich von beiden Parteien
vereinbart werden.
Ein Schiedsgutachten kann auch zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt
werden.
Haben sich "beide" Parteien auf ein Schiedsgutachten
für den Streifall geeinigt, so ist dieses Schiedsgutachten rechtsverbindlich
und bindend für beide Seiten.
Das entbindet jedoch nicht zwangsläufig von einer gerichtlichen Überprüfung,
diese ist im Einzelfall durchaus zulässig. Denbar ist eine solche bei
grobem Fehlverhalten oder erheblichen Fehlern im Gutachten.
Das Schiedsgutachten soll naturgemäß eine schnelle
und kostengünstige Lösung herbeiführen. Jeder Gang zum Gericht
ist heute mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der Ausgang eines Verfahrens
ist stets ungewiss. Hinzu kommen die beachtlichen Kosten, die durch ein gerichtliches
Verfahren entstehen können.
Ein Schiedsgutachten kann hierbei in vielen Fällen eine klügere
Lösung der Probleme oder Steitigkeiten sein.
Der Kostenrahmen ist überschaubarer und die beanspruchte Zeit für
alle Seiten deutlich wirtschaftlicher. Meist ist auch das Vertrauensverhältnis
zwischen den Parteien im Verlaufe einer Streitigkeit stark strapaziert, was
einer weiteren Zusammenarbeit in der Folge hinderlich im Wege steht.
Um das Konfliktpotential zu minimieren sollten unnötige Schritte daher
vermieden werden. Der Bewegungsspielraum sowie die Umstände innerhalb
eines Schiedsgutachtens sind deutlich andere als die eines gerichtlichen Verfahrens.
Schliesslich möchte man das ursprünglich begonnene Vertrags- und
Vertrauensverhältnis auch zukünftig unter optimalen Gegebenheiten
weiterführen.