Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines sachverständigen Dritten, der den streitigen Sachverhalt unabhängig und unparteiisch in einem Gutachten darlegt.

Um ein Schiedsgutachten zu beauftragen, sollten sich im Vorfeld "beide" Parteien auf einen
Sachverständigen zur Klärung ihrer Streitigkeiten einigen.
Sollte es nicht zu einer Einigung auf ein Schiedsgutachten kommen, so kann auch nur eine Partei ein Schiedsgutachten beauftragen und die Gegenseite auf Zustimmung für ein Schiedsgutachten verklagen.

Im Allgemeinen einigen sich beide Parteien auf einen Schiedsgutachter, der von einer neutralen und unabhängigen Organisation oder anderer Stelle zur Klärung des Sachverhaltes benannt werden kann.
Die Beauftragung des Schiedsgutachtens erfolgt dann nach Zustimmung beider Parteien.

Ein Schiedsgutachten oder eine Schiedsgutachtenabrede kann aber auch durchaus bereits zu Beginn einer Zusammenarbeit festgeschrieben werden. Dies kann beispielsweise in den AGBs schon verbindlich von beiden Parteien vereinbart werden.

Ein Schiedsgutachten kann auch zu einem späteren Zeitpunkt angestrebt werden.

Haben sich "beide" Parteien auf ein Schiedsgutachten für den Streifall geeinigt, so ist dieses Schiedsgutachten rechtsverbindlich und bindend für beide Seiten.
Das entbindet jedoch nicht zwangsläufig von einer gerichtlichen Überprüfung, diese ist im Einzelfall durchaus zulässig. Denbar ist eine solche bei grobem Fehlverhalten oder erheblichen Fehlern im Gutachten.

Das Schiedsgutachten soll naturgemäß eine schnelle und kostengünstige Lösung herbeiführen. Jeder Gang zum Gericht ist heute mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden, der Ausgang eines Verfahrens ist stets ungewiss. Hinzu kommen die beachtlichen Kosten, die durch ein gerichtliches Verfahren entstehen können.

Ein Schiedsgutachten kann hierbei in vielen Fällen eine klügere Lösung der Probleme oder Steitigkeiten sein.
Der Kostenrahmen ist überschaubarer und die beanspruchte Zeit für alle Seiten deutlich wirtschaftlicher. Meist ist auch das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien im Verlaufe einer Streitigkeit stark strapaziert, was einer weiteren Zusammenarbeit in der Folge hinderlich im Wege steht.

Um das Konfliktpotential zu minimieren sollten unnötige Schritte daher vermieden werden. Der Bewegungsspielraum sowie die Umstände innerhalb eines Schiedsgutachtens sind deutlich andere als die eines gerichtlichen Verfahrens.

Schliesslich möchte man das ursprünglich begonnene Vertrags- und Vertrauensverhältnis auch zukünftig unter optimalen Gegebenheiten weiterführen.