Versicherungsgutachten

Diese Art Gutachten werden von Versicherungen beauftragt.

Im Schadenfall soll durch das Versicherungsgutachten die Ursache des Schadeneintritts ebenso ermittelt werden wie der Mittelbedarf zur Schadensbeseitigung bzw. zur Schadenregulierung.


Versicherungsgutachten werden gleichsam auch im Vorfeld der Risikoanalyse, zur Bewertung von zu versichernden Objekten oder Gegenständen von Versicherungsgesellschaften in Auftrag gegeben, um z.B. den späteren Abschluss einer Versicherungspolice vorzubereiten.

Weit seltener kommt es vor, dass ein Versicherungsgutachten von einem Versicherungsnehmer in Auftrag gegeben wird. Dies kommt sinngemäß eher einem Privatgutachten gleich und dient in den meisten Fällen dazu eine andere Perspektive als die der Versicherungsgesellschaft darzulegen. Wird festgestellt, dass die Hinzuziehung des Gutachtens zur Bezifferung oder weiteren Klärung erforderlich war, so sind in der Regel die Kosten für die Gutachtenerstellung von der Versicherungsgesellschaft zu tragen.