Gerichtsgutachten

Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften eingeholt.
Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird von Sachverständigen
in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst.

Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Stafprozessen Verwendung finden.
Der Sachverständige selbst hat hierbei einzig die fachlichen Aspekte zu bewerten oder eine
Beurteilung über die streitige Sache abzugeben.

Er hat zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe den klärungsbedürftigen Sachverhalt rechtlich zu betrachten.
Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

Im Strafprozess ist die rechtliche Grundlage die Strafprozessordnung [StPO]
Somit fallen beispielsweise nicht autorisierte Datenmanipulationen oder besondere Benutzeraktivitäten
in den meisten Fällen in den Bereich der Strafprozessordnung.

Im Zivilprozess bildet die Zivilprozessordnung [ZPO] die rechtliche Grundlage.
Hierzu zählt beispielsweise die Schadenbewertung oder die Feststellung von Fehlfunktionen in Hard- und Softwarekomponenten.