Gerichtsgutachten
Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften
eingeholt.
Das Gerichtsgutachten erfüllt hierbei besondere Anforderungen und wird
von Sachverständigen
in einer für die Auftraggeber verständlichen Form, schriftlich abgefasst.
Ein Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Stafprozessen Verwendung
finden.
Der Sachverständige selbst hat hierbei einzig die fachlichen Aspekte
zu bewerten oder eine
Beurteilung über die streitige Sache abzugeben.
Er hat zu keinem Zeitpunkt die Aufgabe den klärungsbedürftigen Sachverhalt
rechtlich zu betrachten.
Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern
der streitenden Parteien.
Im Strafprozess ist die rechtliche Grundlage die Strafprozessordnung
[StPO]
Somit fallen beispielsweise nicht autorisierte Datenmanipulationen oder besondere
Benutzeraktivitäten
in den meisten Fällen in den Bereich der Strafprozessordnung.
Im Zivilprozess bildet die Zivilprozessordnung [ZPO] die rechtliche
Grundlage.
Hierzu zählt beispielsweise die Schadenbewertung oder die Feststellung
von Fehlfunktionen in Hard- und Softwarekomponenten.