Mediation
Die Mediation ist in den letzten Jahren zu einem nicht mehr
wegzudenkenden Instrument bei der Konfliktlösung geworden. Der Vorgang
der Mediation läßt sich vereinfacht als Vermittlung übersetzen.
Konkret also die Vermittlung zwischen zwei oder mehreren Parteien, die sich
über einen Sachverhalt uneins oder streitig sind.
Die Mediation ist ein sehr effektives und wertschöpfendes außergerichtliches
Instrument, um zeitnah und kostengünstig einen Konflikt beizulegen. Vorausgesetzt
man erkennt schon in den Anfängen, dass sich eine Situation verhärten
könnte, ist es in jedem Fall sinnvoll über die Einschaltung eines
Mediators nachzudenken, was nicht bedeutet, es gäbe kein zurück
mehr, wenn die Situation einmal eskaliert ist.
Der Mediator soll idealerweise als neutraler, sachkundiger und unabhängiger Dritter den offensichtlich verfahrenen Prozess positiv beeinflussen. Hierbei steht im Vordergrund, dass die Parteien die Lösungen selbst erarbeiten.
Die Aufgabe des Mediators besteht aber nicht nur in der Moderation eines Gesprächs, er sollte auch mit der entsprechenden Sensibilität auf die im Vorfeld getroffenen Vorgaben, die in der Mediationsvereinbarung schriftlich festgehalten sind, eingehen.
Die Mediationsvereinbarung wird in der Regel im Vorfeld abgeschlossen. Dabei werden die unterschiedlichen Ziele und Sichtweisen klar definiert. Erst mit dieser Grundlage ist es möglich eine Einigung herbeizuführen. Im Verlaufe einer Mediation ist es gewünscht, dass sich die Parteien klarer mit der jeweiligen "anderen" Position und Situation konstruktiv auseinandersetzen. Ziel ist es eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. Hierin liegt gleichsam der Unterschied zu einem gerichtlichen Prozess, in dem es in der Regel eher selten zwei Sieger gibt.
Im Verlaufe einer Mediation ist es die Aufgabe des Mediators zunächst den Grund für die Streitigkeiten herauszufinden. Erst so kann er gezielt auf das Geschehen einwirken.
Wird im Verlaufe einer Mediation eine Einigung und Lösung
erzielt, wird diese in einer Vereinbarung schriftlich festgehalten. Diese
Vereinbarung sollte nun für alle Seiten verpflichtend sein und kann dann
im Zweifel auch bei einer weiteren Auseinandersetzung erneut herangezogen
werden. Eine Vollstreckung läßt sich mit solch einer Vereinbarung
jedoch nicht betreiben.
Eine solche Möglichkeit besteht darin einen Anwaltsvergleich auf der
Grundlage der Vereinbarung zu schießen. Dieser wäre dann im Falle
einer wiederholten Auseinandersetzung vollstreckbar.