Privatgutachten

Ein Privatgutachten wird nicht. wie vielleicht schnell vermutet, nur von Privatpersonen in Auftrag gegeben, sondern gleichermaßen auch von Unternehmen, Versicherungsgesellschaften oder Anwälten.

Im Privatgutachten geht es ohne Umgehung der Sachverständigenordnung darum einen Sachverhalt fundiert und ojektiv zu bewerten oder zu beurteilen. Das Ergebnis in Form des Gutachtens dient sodann zur Unterstützung des Auftraggebers gegenüber der anderen Partei.

Partei heißt aber nicht gleich, dass man sich im Streit befindet.
Privatgutachten werden häufig bei größeren Projekten angefragt, um bereits im Vorfeld kritische Phasen von einem "neutralen Dritten" beurteilen zu lassen.

Privatgutachten unterstützen Sie unter anderem bei:

 Schadensfeststellungen
 Sicherung Ihrer Ansprüche
 Wert- oder Kostenfeststellung
 Beweissicherungen
 Vorbereitung auf ein gerichtliches Verfahren und Abwägung Ihres eventuellen Kostenrisikos

Privatgutachten in einem Rechtsstreit werden auch "Parteiengutachten" genannt.
Diese Parteiengutachten werden in aller Regel von einer einzelnen Partei in Auftrag gegeben.
Ziel ist es den Sachverhalt fundiert und objektiv zu prüfen, mögliche Beweise zu erbringen oder die Partei zu einem Richtungswechsel zu bewegen.

Diese Parteiengutachten geniessen bei Gericht indes nur einen eingeschränkten Beweiswert, dürfen nichtsdestotrotz von diesem jedoch nicht ignoriert werden.

Ein Privatgutachten dient in einem solchen Fall dann als Parteienvortrag. Gleichwohl
können Privatgutachten aber niemals einen Ersatz für ein Gerichtsgutachten darstellen
.